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Country Manual RotW (Rest of the World)
Dieses Handbuch beschreibt die Richtlinien und Protokolle für Relationship Manager (RM) und Investment Consultants (IC), die für Schweizer Banken/Vermögensverwalter mit Kunden und potenziellen Kunden arbeiten, die in Ländern ansässig sind, für die kein länderspezifisches Handbuch verfügbar ist, um die Einhaltung der Vorschriften und die Einheitlichkeit bei Kundentransaktionen und -interaktionen zu gewährleisten. Dieses Handbuch wird als "Country Manual RotW" (Rest of the World) bezeichnet.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Abschnitte und deren Inhalt:
Definitionen und Abkürzungen: Dieser Abschnitt enthält Definitionen verschiedener Begriffe und Abkürzungen, die im Handbuch verwendet werden, z. B.: Bankdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen, gelegentlich, potenzielle/qualifizierte Kunden und umgekehrte Werbung.
Akquisitionsphase: In diesem Teil werden die Maßnahmen und Grenzen der Akquisitionsphase erläutert, sei es auf Initiative der Bank oder auf Initiative des Kunden durch umgekehrte Anwerbung. Dazu gehören Aktivitäten wie das Knüpfen von Kontakten, das Hinterlegen von Visitenkarten, die Präsentation der Bankdienstleistungen und das Anbieten von Unterlagen.
Verhandlungsphase: Dieser Abschnitt umfasst Aktivitäten in der Verhandlungsphase, wie z. B. die Unterstützung bei Kontoeröffnungsformularen, Beratungs-/Verwaltungsverträgen und das Sammeln von Belegen.
Angebot von Zusatzleistungen: Veranschaulicht das Angebot von Zusatzleistungen wie Debitkarten, Kreditkarten, E-Banking und Lombardkrediten, je nachdem, wer die Initiative ergreift (die Bank oder der Kunde).
Ausführung von reinen Auftragsausführungsdienstleistungen: Hier wird der Prozess der Entgegennahme und Ausführung von Börsenaufträgen der Kunden beschrieben.
Erbringung von Beratungsdienstleistungen: Dieser Abschnitt beschreibt die Erbringung von makroökonomischen Informationen, Anlageforschung, Listen mit allgemeinen Empfehlungen und individueller Anlageberatung, je nachdem, wer die Initiative ergreift (Kunde oder Bank) und vorbehaltlich eines laufenden Beratungsvertrags in Übereinstimmung mit den grenzüberschreitenden Vorschriften (z. B. Vorschriften über die umgekehrte Aufforderung usw.).
Erbringung von Vermögensverwaltungsdienstleistungen mit Ermessensspielraum: Dies bezieht sich auf die Platzierung in einem Vermögensverwaltungsvertrag mit Ermessensspielraum, je nachdem, wo sich der Kunde befindet, und unter der Voraussetzung, dass ein laufender Vermögensverwaltungsvertrag in Übereinstimmung mit den grenzüberschreitenden Vorschriften (z. B. Reverse-Solicitation-Vorschriften usw.) abgeschlossen wird.
Berichtswesen: Dieser Teil beschreibt das Berichtswesen, einschließlich der Übermittlung von Brokerage-Auftragsbestätigungen, der Bereitstellung von Konto-/Depotinformationen, Kontoauszügen und der Berichterstattung über die Wertentwicklung des verwalteten Kontos.
Definitionen und Abkürzungen:
Bankdienstleistungen: umfassen Tätigkeiten wie die Eröffnung von Konten und Einlagen, die Erleichterung von Zahlungen und die Gewährung von Krediten.
Wertpapierdienstleistungen: Diese Kategorie umfasst verschiedene Tätigkeiten wie die Entgegennahme und Ausführung von Aufträgen für Finanzinstrumente, die Anlageberatung, die Verwaltung von Ermessensmandaten und die Übernahme oder Platzierung von Finanzinstrumenten.
Gelegentlich: Dies bezieht sich auf Tätigkeiten, die selten und unregelmäßig ausgeübt werden, wobei insbesondere betont wird, dass die Besuche von Kundenbetreuern ausländischer Banken/Vermögensverwalter nicht intensiv, systematisch oder dauerhaft sein sollten, um zu vermeiden, dass eine faktische Betriebsstätte oder Zweigstelle entsteht.
Umgekehrte Anwerbung: Dies ist der Fall, wenn ein Kunde oder potenzieller Kunde unabhängig von der Bank oder dem Vermögensverwalter Bank- oder Anlagedienstleistungen bzw. -produkte anfordert, ohne dass ein Bankangestellter zuvor um sie geworben oder sie beworben hat. Die Anfrage muss ordnungsgemäß dokumentiert und begründet werden.
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